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An den Magistrat der Stadt Darmstadt Herrn Oberbürgermeister W. Hoffmann Luisenplatz 5 64283 Darmstadt
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
die Bürgerinitiative SOS Mathildenhöhe hat erfahren, dass die Eheleute Sander für das Baugrundstück am Alexandraweg (der ‚Südhang‘) eine Überarbeitung des Architektenwettbewerbes veranlasst haben. Wir beziehen uns auch auf den Artikel im Darmstädter Echo vom 7.5.2011 („Stifter bleiben offen für Kompromiss“). Frau Oberhand aus dem Hause Sander hat dies bestätigt. Der Grund, so Frau Oberhand, läge auch darin, dass die Stadt sich bisher nicht geäußert habe. Zudem habe die Stadt keine weiteren Schritte seit dem letzten öffentlichen Forum unternommen, sie habe die Hans-Joachim und Gisa Sander Stiftungs-GmbH auch nicht über ihr weiteres Vorgehen unterrichtet. Aus diesen Gründen habe sich die Stiftungs-GmbH entschlossen, die vertragliche Verpflichtung zur Einreichung eines Bauantrages zu erfüllen. Der Bauantrag soll fristgerecht (also vermutlich im Juni 2011) gestellt werden. Ihnen, Herr Oberbürgermeister Hoffmann, war die Fristenabfolge bekannt. Wir finden diese eingetretene Entwicklung sehr alarmierend und befremdlich, weil jedermann nach den öffentlichen Foren davon ausgehen musste, dass das Vorhaben am Südhang (eine öffentliche Grünfläche) an Stelle des ehemaligen Hauses Christiansen keine Mehrheit findet, weder im Stadtparlament noch bei den Bürgern der Stadt. Somit ist es unverantwortlich, in diesen Standort weitere Planungskosten zu investieren. Nach den Vorschriften der HGO §§ 66-70 haben Sie als Oberbürgermeister die Pflicht, Schaden von der Stadt abzuwenden. Der Schaden wird eintreten, sobald die Eheleute Sander bzw. die Stiftungs-GmbH die Kosten für die jetzt in Auftrag gegebene Umplanung am inzwischen verworfenen Standort der Stadt in Rechnung stellen, wenn, wie zu erwarten, nur ein anderer Standort für das geplante Museum in Frage kommt. Sie haben es versäumt, den Fristenverlauf in dem nur Ihnen und dem Fachdezernenten bekannten Erbbaurechtsvertrag in geeigneter Form der allseits bekannten neuen Situation anzupassen. Den Ausgleich dieses vermeidbaren Schadens werden Sie, Herr Hoffmann, mit dem Fachdezernenten persönlich zu übernehmen haben. Die Eheleute Sander bzw. die Stiftungs-GmbH haben die Überarbeitung des Preisträgerentwurfs in Auftrag gegeben, der Inhalt der Überarbeitung ist uns nicht bekannt. Es kann jedoch vermutet werden, dass der Entwurfsplaner nicht nur einen Vorentwurf nach HOAI, sondern schon die Leistungsphasen nach § 3 (3, bzw. 4 Genehmigungsentwurf) in Auftrag hat; schließlich soll nach dem Willen der Auftraggeber der Bauantrag alsbald eingereicht werden. Diese unnötigen Planungskosten werden um 65.000 Euro betragen (HOAI, Honorarzone IV, LZ 3 und 4 bei 4 MIO Baukosten). Die bauaufsichtlich notwendige statische Berechnung ist hierbei noch nicht enthalten! Wir hatten schon erwähnt, daß uns die Vorgaben über die Inhalte der Planungsüberarbeitung unbekannt sind. Nach Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters Ihrer Verwaltung solle der Hartung-Brunnen an Ort und Stelle erhalten bleiben, d.h. nicht versetzt werden. Bedeutet dies, dass beabsichtigt ist, den Brunnen in das geplante Museum einzubeziehen und den denkmalgeschützten Brunnen und seine Einbindung in den Südhang zu überbauen? Die Bürgerinitiative SOS-Mathildenhöhe wird einer solchen Entwicklung, gleichgültig ob der Hartung-Brunnen „überbaut“ oder „transloziert“ werden soll, energischen Widerstand entgegensetzen und weiterhin kompromisslos dafür eintreten, dass das Ensemble der öffentlichen Grünfläche mit dem Hartung-Brunnen denkmalgerecht erhalten und gepflegt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Zitzmann Sprecher der Bürgerinitiative ‚SOS Mathildenhöhe‘
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